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Umfrage zur Akzeptanz einer möglichen Impfung gegen die Aviäre Influenza (Vogelgrippe/Geflügelpest bei Nutzgeflügelhaltern durch die Tierärztliche Hochschule (Klinik für Geflügel) in Hannover
Die Strategie „Impfen statt Keulen“ wird von Seiten des BDRG seit über 15 Jahren gefordert. Es ist klar, dass die Impfstrategie für Kleinbestände neue Rahmenbedingungen erfordert und die Entwicklung qualitativer hochwertiger Impfstoffe durch die Handelshemmnisse massiv behindert wurden. Die Qualität der Impfstoffe verbessert sich jetzt aber stetig. Allerdings sind die Impfung im Rasse- und Ziergeflügelbereich ist nur unter praktikablen Bedingungen, wie z.B. bei der Impfung gegen die New Castle Krankheit möglich.
Das derzeit vorgeschriebene engmaschige Kontrollnetz der Überwachung geimpfter Bestände ist im Rasse- und Ziergeflügelbereich nicht umsetzbar. Hier muss sich in den kommenden Jahren einiges verändern. Nur eine praktikabel durchführbare und kostengünstige Impfung gegen die Vogelgrippe ist eine wichtige Säule zur Verhinderung des Eintrags in unsere Bestände und für die Sicherheit bei der Durchführung von Ausstellungen.
Da diese Umfrage auch abfragt, welche Vorgaben der aktuellen EU-Verordnung in der Praxis umsetzbar sind, habe ich die Bitte an unsere Züchter sich an der Umfrage der Hochschule Hannover zu beteiligen.
 

Zur Umfrage, gelangen Sie über den nachfolgenden Link oder den QR Code im beilgefügten Flyer:

Link: ibei.tiho-hannover.de
 
Dr. Michael Götz

FLYER HIER HERUNTERLADEN

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Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e.V.
Dorfplatz 2
01920 Haselbachtal OT Reichenbach
Telefon: 035795 398200
Telefax: 035795 398202
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Wedel - Schulauer Tageblatt 23. Januar 2025
Wedel - Schulauer Tageblatt 23. Januar 2025

Medien-Information

 

25. November 2024

 

Erster Geflügelpestausbruch im Herbst 2024 in Schleswig-Holstein: Nachweis in Geflügelhaltung im Kreis Nordfriesland

KIEL. Im Kreis Nordfriesland ist in diesem Herbst der erste Geflügelpestausbruch in einem gewerblichen Geflügelhaltungsbetrieb festgestellt worden, nachdem das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) am Samstag eine Infektion mit dem Geflügelpestvirus des Subtyps H5N1 bestätigt hatte. Die rechtlich vorgeschriebene tierschutzgerechte Tötung der Tiere sowie die fachgerechte Entsorgung der getöteten und verendeten Tiere ist bereits erfolgt.

Um den Ausbruchsbetrieb wird eine Sperrzone eingerichtet, welche aus einer Schutzzone von mindestens drei und einer Überwachungszone von mindestens zehn Kilometern besteht. In der Sperrzone gelten strenge rechtliche Vorgaben für Geflügelhaltungen. Diese umfassen unter anderem ein Aufstallungsgebot und ein Verbringungsverbot für lebendes Geflügel. Weitere Informationen werden durch den Kreis Nordfriesland zur Verfügung gestellt.

Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und –halter:

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft alle Geflügelhalterinnen und –halter zum Schutz ihrer Tiere auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hinweisen könnten, ist gemäß Geflügelpest-Verordnung eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Schleswig-Holstein ist seit Oktober 2021 von einem ganzjährig anhaltenden Geflügelpestgeschehen auch bei Wildvögeln betroffen. Beim Hausgeflügel handelt es sich um den ersten Geflügelpestausbruch in Schleswig-Holstein seit Februar 2024. Mitte Oktober wurde erstmals seit April 2024 wieder Geflügelpest bei einem Wildvogel durch das Friedrich-Loeffler-Institut nachgewiesen. 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: schleswig-holstein.de - Geflügelpest

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/ 

 

 



 

 

 

 

 

Neue Geflügelimpfstoffe für Tauben und Hühner

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Sehr geehrte Zuchtfreundinnen, sehr geehrte Zuchtfreunde,
 
seit diesem Jahr ist endlich ein Impfstoff gegen die Jungtierkrankheit bei Tauben in Deutschland verfügbar. Er schützt gegen die Paramyxovirose und das Rotavirus, das die Jungtierkrankheit verursachen soll.

Die betreuenden Tierärzte können den Impfstoff RP Vacc über die WDT beziehen.
 
Interessant für alle Hühnerzüchter, vor allem die gegen die Mareksche Krankheit impfen, ist der neue Kombinationsimpfstoff Marek, ILT und Newcastle (Innovax ND ILT von MSD). Mit einer Nadelimpfung bekommen die Eintagsküken einen Impfschutz gegen diese drei Krankheiten.

Der Schutz hält gegen ILT und Newcastle 62 Wochen.

Wichtig ist aber, dass die Züchter sich diese lange Immunitätsdauer gegen die Newcastle Krankheit auch im Impfzeugnis dokumentieren lassen.

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Rastatt-Wintersdorf, im Februar 2022

Dr. Michael Götz
Beauftragter für Tier- und Artenschutz im BDRG

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Empfehlungen zum Schutz vor der hochpathogenen Vogelgrippe für die Durchführung von regionalen Ausstellungen

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Liebe Zuchtfreundinnen, liebe Zuchtfreunde
 
im Zuge des Vogelgrippegeschehens wurden seitens des Tier- und Artenschutzes folgende Hinweise zur Durchführung von Rassegeflügelausstellungen diskutiert und in Abstimmung vorgeschlagen:
 

  • Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen durch den Züchter im Stall
  • Einhaltung einer Karenzzeit von 21 Tagen vor der Ausstellung, d.h. keine Ausstellung von Tieren aus dem Bestand und kein Tierzukauf während dieser Zeit (Selbsterklärung des Tierbesitzers)
  • tierärztliche Eingangsuntersuchung und Dokumentenprüfung bei Einlieferung auf der Ausstellung
  • genaue Dokumentation des Tierverkaufs (Bestandsbuchführung ist Pflicht)
  • Desinfektion der Käfige, Käfigböden, Tränke- und Futterbecher (siehe Desinfektionsmittelliste DVG)
  • getrennter Quarantäneraum (bzw. sofortige Abholung kranker Tiere durch den Züchter) und getrennte verschließbare Kadavertonne

Zudem sind weiterhin die engen Absprachen mit dem Veterinäramt der Schlüssel für die mögliche Durchführung einer Rassegeflügelschau.
 
Dr. Michael Götz
Tierschutzbeauftragter des BDRG


 

Impfungen gegen die hochpathogene Vogelgrippe

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wir haben in den letzten Jahren die heftigsten Ausbrüche der hochpathogenen Vogelgrippe, die mittlerweile in Europa auch endemisch ist. Die vielen Ausbrüche in der Rassegeflügelzucht sind für uns existenzbedrohend.
 
Aktuelle Bekämpfungsmaßnahmen, wie z.B. Keulung, Stallpflicht oder Ausstellungsverbote stammen aus einer Zeit als das HPAI Virus nur sporadisch zu Ausbrüchen geführt hat und waren vor Jahrzehnten sicher richtig, aber heute sind sie nicht mehr geeignet um HPAI in den Griff zu bekommen.
 
Prophylaktische Impfungen gegen die Geflügelpest sind technisch möglich, aber in Deutschland und der EU verboten und würden zu Handelsrestriktionen anderer Länder führen, da das Verbringen und der Handel mit geimpften Tieren stark eingeschränkt ist.
 
Ein Paradigmenwechsel der Bekämpfung wie ihn der BDRG seit über 15 Jahren fordert ist dringend notwendig und praktikable Impfungen müssen legalisiert werden. Auch der Geflügelwirtschaftsverband in Deutschland, der lange gegen Impfungen war, fordert jetzt Änderungen.
 
In verschiedenen europäischen Staaten und weltweit werden unterschiedliche Impfstoffe getestet. Die Niederland und Frankreich sind in Europa Vorreiter. Aber auch das Friedrich-Löffler-Institut testet erfolgversprechend einen zweiten Markerimpfstoff, der eine Unterscheidung von erkrankten und geimpften Tieren ermöglicht. Die Riemser Wissenschaftler setzten in eine ungefährliche Impfvariante das Newcastle Diseases Virus als Träger ein. Diesem wurde ein Gen für das Hämagglutinin vom TypH5 eines hochpathogenen Influenzavirus/Geflügelpestvirus eingesetzt. Der Prototyp zeigt in den ersten Versuchen einen guten Schutz gegen beide Krankheiten.
 
Es handelt sich bei diesen Impfstoffen um gentechnisch veränderte Impfstoffe. Diese unterliegen in Europa bei der Zulassung strengen Richtlinien. In der Regel vergehen bis zur Erfüllung sämtlicher Tests und Zulassungsverfahren bis zu fünf Jahre. Wir wissen aber auch, dass wenn ein politischer Wille da ist, solche Zulassungsverfahren deutlich beschleunigt werden können (wie z.B. bei den Coronaimpfstoffen)
 
Impfungen schützen nicht vor einer Infektion, sondern trainieren das Immunsystem, damit der Körper vor Erkrankungen und schweren Verläufen geschützt wird. Außerdem wird die Ansteckungsgefahr für andere Tiere durch eine verminderte Virusausscheidung der betroffenen Tiere deutlich reduziert. In seltenen Fällen kann es aber auch Dauerausscheider geben, d.h. Tiere zeigen keine Krankheitssymptome und scheiden die Viren aus. Problematisch bei Impfstoffen gegen Influenzaviren ist, dass sich diese Viren schneller als andere verändern. Deshalb wird es bei einer Legalisierung der Impfung auch zu Überwachungsmaßnahmen kommen.
 
Es werden zur Zeit unterschiedliche Möglichkeiten diskutiert wie ein Einstieg bei der Impfung gegen die hochpathogene Vogelgrippe möglich ist. Am wahrscheinlichsten ist, dass mit dem Wassergeflügel begonnen wird. Andere Möglichkeiten sind zuerst betroffene Regionen oder z.B. nur  das Rassegeflügel zu impfen. Damit zu beginnen alles Geflügel zu impfen wird als problematisch eingestuft, da die Kapazitäten der Pharmafirmen für diese riesigen Impfstoffmengen nicht zur Verfügung stehen.

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Haselbachtal, im Januar 2023

Das Präsidium
Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e. V.